AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG DER UNTERKUNFT KEROS BAY VIEW
GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung
BUCHUNG
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Buchung übermittelt wird. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
AUFENTHALT
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15.30 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Bei einer Mietdauer ab 9 Nächten wird die Unterkunft zwischendurch durch vom Vermieter bezahltes Personal gereinigt. Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von € 10 pro Person und pro Nacht zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht. Bei frühzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
In der Unterkunft gilt striktes Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
ZAHLUNG
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 20 Tage vor Anreise zu zahlen.
RÜCKTRITT
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, zudem ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
59 – 9 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
8 – 3 Tage vor Mietbeginn: 85 % des Mietpreises
2 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Gastgeber zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Unterkunft verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Gastgebers Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) dazu führen, dass die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Gast genutzt werden kann, haftet der Gastgeber ausschließlich in Höhe des vereinbarten Übernachtungspreises.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen.
HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von € 20 fällig.
SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.